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Ausbilder (m/w/d) für den Bereich Fachpraktiker für personale Dienstleistungen mit Schwerpunkt Hauswirtschaft

Zur Verstärkung unseres Teams  suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet und in Voll- oder Teilzeit einen

Ausbilder (m/w/d)

für den Bereich Fachpraktiker für personale Dienstleistungen mit Schwerpunkt Hauswirtschaft

 

 

Anforderungsprofil:

  • Meister der Hauswirtschaft oder staatlich geprüfter hauswirtschaftlicher Betriebsleiter
  • Berufserfahrung in der Ausbildung
  • Ausbildereignung (m/w/d) nach AEVO notwendig
  • Freude am Umgang mit Menschen
  • Rehabilitationsspezifische / sonderpädagogische Zusatzqualifikation von Vorteil
  • gute EDV-Kenntnisse
  • Führerschein

 

Ihre Aufgaben:

  • Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Berufstheorie und -praxis
  • Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der fachpraktischen und theoretischen Ausbildung
  • Mitwirkung bei der Erarbeitung von Ausbildungskonzepten
  • Akquise von Praktikumsbetrieben und Betreuung der Teilnehmer im Praktikum
  • Planung, Steuerung und Überwachung von Projekten bzw. Kundenaufträgen

 

Wir erwarten hohe Sozialkompetenz, Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise.

 

Es erwartet Sie eine interessante, anspruchsvolle und vielseitige Tätigkeit. Die Vergütung erfolgt leistungsgerecht in Anlehnung an den TVöD. Wir bieten Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung sowie attraktive Zuschüsse zur Altersvorsorge.

 

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung per Post oder Mail an: Berufsbildungswerk Stendal gGmbH, Werner-Seelenbinder-Str. 2 u. 4, 39576 Stendal bzw. bewerbung@bbw-stendal.de.

 

Bewerbungen von Schwerbehinderten sind ausdrücklich erwünscht.

 

Wir weisen darauf hin, dass eingereichte Bewerbungsunterlagen durch uns nicht zurückgesandt werden, außer der Bewerbung liegt ein ausreichend frankierter Rückumschlag bei oder sie werden persönlich vom Bewerber abgeholt. Per Mail eingereichte Bewerbungsunterlagen und nicht zurückgesandte Bewerbungsunterlagen werden drei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet.