Fachkräfte im Gastgewerbe betreuen, bedienen und beraten Gäste. Sie nehmen z.B. im Restaurant Bestellungen entgegen und servieren Speisen oder schenken an der Bar Getränke aus. Auch dekorieren sie Tische und bauen Büfetts auf. In der Küche bereiten sie einfache Gerichte zu, garnieren kalte Platten oder richten das Frühstücksbüfett an.
Die Ausbildung erfolgt im praktischen Betrieb der Küche sowie der Mensa und Cafeteria im Berufsbildungswerk. Mehrere Praktika in Hotels und gastronomischen Einrichtungen der Region ergänzen die Ausbildung.
Zusätzlich erworbene Qualifikationen werden zertifiziert.
Voraussetzungen:
- Hauptschul- oder guter Sonderschulabschluss
- Interesse am beruflichen Umgang mit Menschen bei häufig wechselnden Kontakten
- normale körperliche Belastungsfähigkeit
- normales Koordinationsvermögen, Gangsicherheit
- normaler Geschmacks- und Geruchssinn
- Beim Umgang mit Lebensmitteln benötigt man eine Belehrung und eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes.
Ausbildungsdauer: 2 Jahre
Ausbildungsschwerpunkte sind:
- Gästeräume angebots- und anlassbezogen herrichten, reinigen, pflegen
- sämtliche Vorbereitungsarbeiten, die zum einwandfreien Service gehören, Servieren von Speisen und Getränken, betriebliches Kassensystem bedienen, anlassbezogene Dekorationsarbeiten ausführen
- Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter wirtschaftlich einsetzen, reinigen und prüfen
- einfache Speisen unter Berücksichtigung der Rezepturen, der Ernährungslehre und der Wirtschaftlichkeit zubereiten
- arbeitsplatzbezogene warenwirtschaftliche Abläufe in Verbindung mit Lagerbeständen sichern
- Reklamationen fachgerecht bearbeiten
- berufstypische fremdsprachliche Fachbegriffe erlernen
- Erledigen berufstypischer Büroarbeiten, betriebstypische Kassensysteme
- betriebsspezifischer Einsatz von Werbemitteln
- Beratung der Gäste unter Berücksichtigung ihrer Wünsche
Die Ausbildung erfolgt gemäß dem § 66 des Berufsbildungsgesetzes.
Prüfungen:
- Zwischenprüfung im 2. Ausbildungsjahr
- Abschlussprüfung vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle des Landes Sachsen-Anhalt
Auf Antrag werden für die Prüfungen besondere Hilfen gemäß dem Berufsbildungsgesetz gewährt.
Weiterbildung:
Durch eine einjährige Zusatzausbildung kann die Qualifikation zur/zum Restaurantfachfrau/-mann oder Hotelfachfrau/-mann erworben werden.
Den Steckbrief der Bundesagentur für Arbeit zum Beruf finden Sie hier.